Ok, konnte den Vertrag jetzt in durchlesen. Rate jedem Kunden das Dokument auch in Ruhe zu studieren. Evtl. ist ja jemand von vfx bereit den Text hier rauf zu laden. Normalerweise regle ich in meinen Verträgen die Rechte und Pflichten des Kunden UND des Lieferanten. Dabei achte ich immer darauf, dass ein gewisses Gleichgewicht besteht, sonst würden sich ja meine Kunden verar..... vorkommen..Und das ist ja eigentlich das dümmst was ich als Lieferant machen könnte. Was ich als Kunde für Pflichten habe sehe ich im vfx-Vertrag klar. Bei den Rechten sehe ich nur, dass ich das Produkt nutzen darf (1 Jahr lang) und nach einem Jahr wieder zahlen darf (ist eigentlich eher eine Pflicht, denn der Vertrag verlängert sich ja automatisch zu einem Preis der später vom Lieferanten frei bestimmt werden kann). Wenn ich kündige, so kann der Lieferant verlangen, dass ich das Softwareprodukt (das Softwareprodukt besteht aus Quellcode und Werkzeugen) inkl. Kopien vernichten muss. Was der Lieferant für Rechte hat ist auch klar (er darf Kündigen etc). Was er für Pflichten hat ist aber nirgends "gross" aufgeführt. Updates/Bugfixes sind nicht zugesichert (wieviele?). Es wird keine Frist zugesichert während der das Tool noch supported wird. Keine Preise etc. Im schlimmsten Fall zahle ich nachher also 5-10 Jahre ohne, dass der Lieferant etwas für mich zu leisten hat. Es ist für mich auch nicht klar, ob ich bei Bezahlung weiterhin die bei Projektende verwendete Version einsetzten kann oder ob ich "zwangs updaten" muss. Was dann auf einmal zur Folge haben könnte, dass VFP, andere Tools, Windows und evtl die Computer auch upgedated werden müssen. Das heisst aus einer kleinen Aenderung wird eine Riesengeschichte. Interessant auch die Bestimmung, dass die Quellcodes nicht zu mehr als 30% in eigenen Projekten verändert werden dürfen. 30% von was ???. In einer Funktion sind schnell einmal 30% gelöscht, wenn etwas erweitert wird. Ein lustiges Papier, beim nächsten FUGS-Treffen in der schweiz werden wir sicher was zu diskutieren haben. Gute Nacht rolf rolf
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