Hi Rolf, |
Ok, konnte den Vertrag jetzt in durchlesen. Rate jedem Kunden das Dokument auch in Ruhe zu studieren. Evtl. ist ja jemand von vfx bereit den Text hier rauf zu laden.
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Ist doch ohnehin online verfügbar, wie erwähnt unter http://policy.visualextend.com. Upload in das Portal folgt noch. |
Normalerweise regle ich in meinen Verträgen die Rechte und Pflichten des Kunden UND des Lieferanten. Dabei achte ich immer darauf, dass ein gewisses Gleichgewicht besteht, sonst würden sich ja meine Kunden verar..... vorkommen..Und das ist ja eigentlich das dümmst was ich als Lieferant machen könnte.
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Ich will jetzt nicht kindisch werden, aber die Softwarelizenzverträge oder Softwarenutzungsverträge die ich kenne, sind allesamt recht einseitig und regeln zuallererst, zu was der Hersteller nicht verpflichtet ist. Preise und Dienstleistungen sind darin meist nicht geregelt sondern werden separat abgeschlossen und können ohne Ankündigung geändert werden. Aber das ist eigentlich überall so. |
Interessant auch die Bestimmung, dass die Quellcodes nicht zu mehr als 30% in eigenen Projekten verändert werden dürfen. 30% von was ???. In einer Funktion sind schnell einmal 30% gelöscht, wenn etwas erweitert wird.
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Das bezieht sich auf den von VFX mitgelieferten bzw. generierten Quellcode, aber nicht auf einzelne Funktionen. Ist leider so, dass manche deutsche Gerichte immer noch ab diesem Prozentsatz ein eigenständiges geistiges Werk mit eigenem Copyright anerkennen. Das ist damit ausgeschlossen... |
Ein lustiges Papier, beim nächsten FUGS-Treffen in der schweiz werden wir sicher was zu diskutieren haben.
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Hier noch ein paar lustige Zitate aus den Visual FoxPro-Lizenzbedingungen (Version 7), damit Euch der Stoff nicht ausgeht: (b) die Weitervertreibbaren Dateien arbeiten nur in Verbindung mit den Microsoft-Betriebssystemprodukten Windows oder Windows NT (d) Sie nehmen einen gültigen Urheberrechtshinweis in das Lizenzierte Produkt auf (f) Sie nehmen in allen in Ihrem Programm/Ihren Programmen verwendeten Code aus Microsoft Systems Journal (MSJ) oder MSDN Magazine den Vermerk "Copyright Microsoft" auf, ==> Bei Verwendung von Beispielen, Foundation Classes usw. muss also ein sichtbares Copyright z.B. im About-Dialog stehen. 3.1.2.1. (a) Ihr Lizenziertes Produkt darf die Funktionen von Microsoft Access nicht im Wesentlichen duplizieren oder nach angemessener Einschätzung von Microsoft mit diesem Produkt in Wettbewerb stehen, und (b) Sie dürfen keine der MS DB-Dateien zum kommerziellen Vertrieb in Verbindung mit einem Allzweck-Textverarbeitungs-, -Tabellenkalkulations- oder -Datenbankmanagement-Softwareprodukt ..., vervielfältigen oder vertreiben, solange Ihr Lizenziertes Produkt nicht von Ihren Kunden verlangt, Microsoft Access zu lizenzieren, um zu arbeiten. ==> Eine Buchhaltung gilt dabei nicht als Allzweck-Datenbankmanagement. 4. KEINE LEISTUNGS- ODER VERGLEICHSTESTS. Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft die Ergebnisse von Vergleichstests mit Server- oder Clientsoftware, die im Lieferumfang des SOFTWAREPRODUKTS enthalten ist, gegenüber Dritten offen zu legen. ==> Also keine Performancemessungen irgendeiner Art. 5.5. Microsoft ist berechtigt, die technischen Daten, die Sie Microsoft im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich Produktsupport und -entwicklung, zu verwenden. ==> Allerdings nur anonym. 5.6. Softwareübertragung. Der erste Nutzer des SOFTWAREPRODUKTS ist berechtigt, dieses EULA und SOFTWAREPRODUKT einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endbenutzer zu übertragen. Diese Übertragung muss alle Bestandteile des SOFTWAREPRODUKTS enthalten ... Eine solche Übertragung darf nicht als Kommissionsgeschäft oder irgendeine andere indirekte Übertragung erfolgen. ==> Also kein Weiterverkauf über Dritte oder mehrmalige Übertragung! Microsoft garantiert, dass das Softwareprodukt für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum im wesentlichen gemäß den beiliegenden gedruckten Materialen arbeitet. ==> Das waren die Rechte. Bei MSDN-Abonnements darf man übrigens die Serversoftware ausschliesslich und nur für Testzwecke und NICHT für produktive Zwecke einsetzen. Nicht das jemand denkt, er hätte über MSDN etwa eine tatsächliche normale Lizenz von z.B. Windows xyz erworben... Mit freundlichen Grüssen, Rainer Becker dFPUG c/o ISYS GmbH
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